AGB
Geltung
IWB erbringt ihre Leistungen als Mediaagentur ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen IWB und dem Auftraggeber (= Kunde), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifi sche Form zu verwenden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Auftragserteilung gültige Fassung wie sie auf der Website von IWB unter www.iwb.at/agb/ abrufbar ist und gespeichert bzw. ausgedruckt werden kann. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von IWB schriftlich bestätigt
werden.
Änderungen der AGB mit Wirkung auf einen laufenden Auftrag werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht IWB ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch IWB bedarf es nicht.Die Angebote von IWB sind freibleibend und unverbindlich.
Auftragsabwicklung
IWB übernimmt für den Auftraggeber die Schaltung von Inseraten und anderen Werbemitteln (im Folgenden auch allgemein als „Einschaltungen“ bezeichnet) in/durch Werbeträger/n. Die Durchführung erfolgt den Werbeträgern (= Medien) gegenüber bei deklarierten Inseraten/ Werbemitteln im Namen des Auftraggebers.
Die Auftragserteilung muss generell schriftlich (E-Mail oder Fax) erfolgen, wobei IWB davon ausgeht, dass die beauftragende Stelle dazu befugt ist. Hierbei gelten die zwischen IWB und dem Auftraggeber schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen. Soweit telefonische Auftragserteilungen
oder Textänderungen angenommen werden, können keine Reklamationen wegen Hör- oder Satzfehlern anerkannt werden.
Als Berechnungsgrundlage für Offerte des Auftragnehmers dienen die gültigen Tarife des jeweiligen Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. Preisänderungen aufseiten der Medien treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
IWB behält sich vor:
- Bei rechtlichen Bedenken gegen gewünschte Einschaltungen oder Zahlungsschwierigkeiten des Kunden einzelne Aufträge abzulehnen bzw. von diesen zurückzutreten, Aufträge im begründeten Fall nur gegen Vorauszahlung anzunehmen. Einschaltungen sind vom Auftraggeber
bis zu dem von IWB bekanntzugebenden Termin freizugeben. Erfolgt die Freigabe nicht rechtzeitig, so ist IWB ohne Ersatzanspruch des Auftraggebers berechtigt, die Einschaltung nicht vorzunehmen.
- Stornierungen / Abänderungen erteilter Aufträge sind nur schriftlich und im Einvernehmen, abhängig auch von der Zustimmung des betroffenen Medium, zulässig. Jedenfalls hat der Kunde IWB dabei entstehende Kosten und einen allfälligen Verdienstentgang zu ersetzen.
IWB ist nicht verpflichtet, Unterlagen/Dateien für Einschaltungen nach erfolgter Einschaltung zurückzustellen oder aufzubewahren.
Honorar
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Honorierung von IWB nicht durch den Auftraggeber sondern durch die mit der Einschaltung beauftragten Medien. Als Grundabgeltung erhält IWB in der Regel eine Agenturprovision. Weiters werden die Leistungen von IWB für den Auftraggeber von den Medien auch durch Rabatte, Boni, Rückvergütungen, Skonti und sonstige seitens der Medien eingeräumten Vorteile abgegolten. Diese stehen IWB zur Gänze zu.
IWB ist berechtigt für beauftragte Leistungen Vorauskassa zu verlangen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen prompt zur Zahlung fällig. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei Zahlungsunfähigkeit stellt IWB den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten
fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen (durch Anwalt oder Inkassobüro) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
Haftung / Reklamation
Reklamationen für nicht ordnungsgemäße Veröffentlichungen haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erscheinungstermin schriftlich zu erfolgen. Dabei ist der Grund der Reklamation anzugeben. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erscheinen des Inserates. Das Recht zum Regress gegenüber IWB gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Erscheinen des Inse rats. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB über die Mangelhaftigkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Bei Fehlern, die außerhalb der Einfl ussnahme von IWB entstanden sind, können Ersatzleistungen nur in jenem Ausmaß erfolgen, wie sie das jeweilige Medium gewährt; im Übrigen wird jegliche Haftung von IWB für Fehler der Medien, insbesondere auch für die Druckqualität der Werbemittel, ausgeschlossen.
Eine Haftung von IWB für mittelbare oder Folgeschäden, die durch Nichterscheinen einer beauftragten Einschaltung an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz-, Platzierungsoder sonstige Fehler entstehen, ist jedenfalls ausgeschlossen.
Im Übrigen ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von IWB und ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer, oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von IWB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach 3 Jahren ab einer allfälligen Verletzungshandlung von IWB. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Der Auftraggeber verpfl ichtet sich zur vollumfänglichen Schad- und Klagloshaltung von IWB
und des veröffentlichenden Mediums bezüglich des gesamten Inhalts (Text- und Bildmaterial) der gewünschten und vom Auftraggeber freizugebenden Einschaltungen (auch wenn diese von IWB für den Auftraggeber erstellt wurden). Dies gilt ebenso für Einschaltungen, die der Auftraggeber vorab pauschal freigegeben hat, bei denen er auf eine Freigabe verzichtet oder die er selbständig in das WIV-Wortanzeigenprogramm eingegeben hat. Die Verpfl ichtung zur Schad- und Klagloshaltung besteht insbesondere hinsichtlich jeder Art wettbewerbsrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Ansprüche.
Konzept- und Ideenschutz
Für neue Layoutentwürfe und Konzepte liegen die Verwertungsrechte, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz, bei IWB. Allfällige weitere Verwendungen bedürfen der Zustimmung von IWB.
Mediapläne
Von IWB erstellte Mediapläne sind ausschließlich zur Gestaltung des Auftragsverhältnis zwischen IWB und dem jeweiligen Kunden bestimmt und werden unter dem Vorbehalt der Auftragserteilung übermittelt. Eine Verwendung ist erst nach Auftragserteilung an IWB zulässig. Sollte eine
Auftragserteilung an IWB unterbleiben sind die Mediapläne an IWB zurückzustellen und/oder zu löschen/vernichten. Eine Verwendung welcher Art auch immer ohne vorherige Auftragserteilung ist unzulässig. Von IWB erstellte Mediapläne und deren Inhalte sind zudem vertraulich zu behandeln.
Jegliche mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – ob in Teilen oder im Ganzen – ist ausdrücklich untersagt.
Datenschutz
Wir verweisen auf unsere unter www.iwb.at/datenschutz abrufbare Webseite. Die dort abrufbaren Regelungen über den Umfang unserer Datenverarbeitungen gelten vorbehaltlich eines zulässigen Widerspruchs bzw. Widerrufs als vereinbart.
Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Die Rechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
AGB
Geltung
IWB erbringt ihre Leistungen als Mediaagentur ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen IWB und dem Auftraggeber (= Kunde), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifi sche Form zu verwenden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Auftragserteilung gültige Fassung wie sie auf der Website von IWB unter www.iwb.at/agb/ abrufbar ist und gespeichert bzw. ausgedruckt werden kann. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von IWB schriftlich bestätigt
werden.
Änderungen der AGB mit Wirkung auf einen laufenden Auftrag werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht IWB ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch IWB bedarf es nicht.Die Angebote von IWB sind freibleibend und unverbindlich.
Auftragsabwicklung
IWB übernimmt für den Auftraggeber die Schaltung von Inseraten und anderen Werbemitteln (im Folgenden auch allgemein als „Einschaltungen“ bezeichnet) in/durch Werbeträger/n. Die Durchführung erfolgt den Werbeträgern (= Medien) gegenüber bei deklarierten Inseraten/ Werbemitteln im Namen des Auftraggebers.
Die Auftragserteilung muss generell schriftlich (E-Mail oder Fax) erfolgen, wobei IWB davon ausgeht, dass die beauftragende Stelle dazu befugt ist. Hierbei gelten die zwischen IWB und dem Auftraggeber schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen. Soweit telefonische Auftragserteilungen
oder Textänderungen angenommen werden, können keine Reklamationen wegen Hör- oder Satzfehlern anerkannt werden.
Als Berechnungsgrundlage für Offerte des Auftragnehmers dienen die gültigen Tarife des jeweiligen Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. Preisänderungen aufseiten der Medien treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
IWB behält sich vor:
- Bei rechtlichen Bedenken gegen gewünschte Einschaltungen oder Zahlungsschwierigkeiten des Kunden einzelne Aufträge abzulehnen bzw. von diesen zurückzutreten, Aufträge im begründeten Fall nur gegen Vorauszahlung anzunehmen. Einschaltungen sind vom Auftraggeber
bis zu dem von IWB bekanntzugebenden Termin freizugeben. Erfolgt die Freigabe nicht rechtzeitig, so ist IWB ohne Ersatzanspruch des Auftraggebers berechtigt, die Einschaltung nicht vorzunehmen.
- Stornierungen / Abänderungen erteilter Aufträge sind nur schriftlich und im Einvernehmen, abhängig auch von der Zustimmung des betroffenen Medium, zulässig. Jedenfalls hat der Kunde IWB dabei entstehende Kosten und einen allfälligen Verdienstentgang zu ersetzen.
IWB ist nicht verpflichtet, Unterlagen/Dateien für Einschaltungen nach erfolgter Einschaltung zurückzustellen oder aufzubewahren.
Honorar
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Honorierung von IWB nicht durch den Auftraggeber sondern durch die mit der Einschaltung beauftragten Medien. Als Grundabgeltung erhält IWB in der Regel eine Agenturprovision. Weiters werden die Leistungen von IWB für den Auftraggeber von den Medien auch durch Rabatte, Boni, Rückvergütungen, Skonti und sonstige seitens der Medien eingeräumten Vorteile abgegolten. Diese stehen IWB zur Gänze zu.
IWB ist berechtigt für beauftragte Leistungen Vorauskassa zu verlangen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen prompt zur Zahlung fällig. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei Zahlungsunfähigkeit stellt IWB den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten
fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen (durch Anwalt oder Inkassobüro) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
Haftung / Reklamation
Reklamationen für nicht ordnungsgemäße Veröffentlichungen haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erscheinungstermin schriftlich zu erfolgen. Dabei ist der Grund der Reklamation anzugeben. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erscheinen des Inserates. Das Recht zum Regress gegenüber IWB gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Erscheinen des Inse rats. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB über die Mangelhaftigkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Bei Fehlern, die außerhalb der Einfl ussnahme von IWB entstanden sind, können Ersatzleistungen nur in jenem Ausmaß erfolgen, wie sie das jeweilige Medium gewährt; im Übrigen wird jegliche Haftung von IWB für Fehler der Medien, insbesondere auch für die Druckqualität der Werbemittel, ausgeschlossen.
Eine Haftung von IWB für mittelbare oder Folgeschäden, die durch Nichterscheinen einer beauftragten Einschaltung an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz-, Platzierungsoder sonstige Fehler entstehen, ist jedenfalls ausgeschlossen.
Im Übrigen ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von IWB und ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer, oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von IWB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach 3 Jahren ab einer allfälligen Verletzungshandlung von IWB. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Der Auftraggeber verpfl ichtet sich zur vollumfänglichen Schad- und Klagloshaltung von IWB
und des veröffentlichenden Mediums bezüglich des gesamten Inhalts (Text- und Bildmaterial) der gewünschten und vom Auftraggeber freizugebenden Einschaltungen (auch wenn diese von IWB für den Auftraggeber erstellt wurden). Dies gilt ebenso für Einschaltungen, die der Auftraggeber vorab pauschal freigegeben hat, bei denen er auf eine Freigabe verzichtet oder die er selbständig in das WIV-Wortanzeigenprogramm eingegeben hat. Die Verpfl ichtung zur Schad- und Klagloshaltung besteht insbesondere hinsichtlich jeder Art wettbewerbsrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Ansprüche.
Konzept- und Ideenschutz
Für neue Layoutentwürfe und Konzepte liegen die Verwertungsrechte, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz, bei IWB. Allfällige weitere Verwendungen bedürfen der Zustimmung von IWB.
Mediapläne
Von IWB erstellte Mediapläne sind ausschließlich zur Gestaltung des Auftragsverhältnis zwischen IWB und dem jeweiligen Kunden bestimmt und werden unter dem Vorbehalt der Auftragserteilung übermittelt. Eine Verwendung ist erst nach Auftragserteilung an IWB zulässig. Sollte eine
Auftragserteilung an IWB unterbleiben sind die Mediapläne an IWB zurückzustellen und/oder zu löschen/vernichten. Eine Verwendung welcher Art auch immer ohne vorherige Auftragserteilung ist unzulässig. Von IWB erstellte Mediapläne und deren Inhalte sind zudem vertraulich zu behandeln.
Jegliche mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – ob in Teilen oder im Ganzen – ist ausdrücklich untersagt.
Datenschutz
Wir verweisen auf unsere unter www.iwb.at/datenschutz abrufbare Webseite. Die dort abrufbaren Regelungen über den Umfang unserer Datenverarbeitungen gelten vorbehaltlich eines zulässigen Widerspruchs bzw. Widerrufs als vereinbart.
Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Die Rechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.